• Ich habe mich vom anderen Elternteil getrennt und kann mein Kind nicht mehr regelmäßig sehen. Was kann ich tun?
  • Nach jedem Papa-Wochenende sind die Kinder ganz durcheinander. So kann das nicht weiter gehen.
  • Ich bin mir nicht sicher, ob der andere Elternteil bei den Besuchskontakten gut mit unserem Kind umgeht.
  • Nach der Trennung will ich den anderen Elternteil nicht mehr sehen, wie können wir das nur mit dem Umgang regeln?
  • Unser Kind hat den Streit zwischen uns Eltern erlebt und ist jetzt unsicher im Umgang mit dem anderen Elternteil, wer kann uns helfen?
  • Mit solchen oder ähnlichen Fragen können Sie jederzeit zu uns kommen.

Begleiteter Umgang

Eltern bleiben Eltern, auch nach einer Trennung/Scheidung. Für Kinder ist es in dieser Umbruchphase besonders wichtig, dass sie weiterhin Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil halten dürfen.
Kinder, die zu beiden Elternteilen Kontakt haben, können leichter gesundes Selbstbewusstsein entwickeln, da sie immer wieder die Bestätigung erhalten, beiden wichtig zu sein. Kinder brauchen das Einverständnis beider Elternteile, den jeweils anderen zu lieben und von diesem geliebt zu werden.

Wenn der Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil nicht funktioniert, können begleitete Treffen und entsprechende Elternberatung auf dem Weg zu einer gemeinsamen, einvernehmlichen und kindgerechten Umgangsregelung helfen. Das gilt auch für weitere Bezugspersonen der Kinder, z.B. Großeltern und für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben.

Vom Jugendamt finanzierte Maßnahme
Als Eltern müssen Sie vor Beginn des begleiteten Umgangs einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Beim Kinderschutzbund fällt ein kleiner Kostenbeitrag der Eltern an.
Wir möchten den Abstand zwischen Ihrem Anruf und dem ersten Treffen so kurz wie möglich halten. Trotzdem braucht es bis zum ersten Umgang eine gewisse Vorlaufzeit.

Beratungsgespräche
Unsere Fachkräfte unterstützen die Beteiligten dabei, eine einvernehmliche Regelung für zukünftig selbst gestaltete Umgangskontakte zu erarbeiten.

Begleitete Treffen
Die Treffen mit dem getrennt lebenden Elternteil sind von Montag bis Samstag, in Ausnahmefällen auch am Sonntag möglich. Die Beratungsgespräche mit den Elternteilen können flexibel vereinbart werden.

Umgangsorte
Die begleiteten Treffen finden in unseren schön ausgestatteten, kindgerechten Spielräumen in Rosenheim und Wasserburg statt. Je nach Absprache mit den Eltern sind auch begleitete Spaziergänge in der Nähe, z.B. auf Spielplätze oder zum Eis essen möglich.