Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat vergangene Woche zwei Eckpunktepapiere zur Modernisierung des Familienrechts veröffentlicht: Einmal zur Reform des Kindschaftsrechts mit Vorschlägen für neue Regeln im Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht und dann zur Reform des Abstammungsrechts.
Das Kindschaftsrecht regelt unter anderem das Sorge- und Umgangsrecht sowie des Adoptionsrechts: Die elterliche Sorge umfasst die Pflicht und das Recht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen. Gegenstand des Umgangsrechts ist jede Form des Kontakts und die Pflege persönlicher Beziehungen zwischen dem Kind und seinen Eltern und zwischen dem Kind und bestimmten Dritten, die für das Kind besondere Bedeutung haben können. Die Regeln über das Sorge- und Umgangsrecht sowie das Adoptionsrecht sollen so modernisiert werden, dass sie allen in der Gesellschaft gelebten Familienformen hinreichend Rechnung tragen und die bewährten Grundsätze des Familienrechts beibehalten. Insbesondere Kinder in Trennungsfamilien, Patchwork- und Regenbogenfamilien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften sollen von den vorgeschlagenen Neuregelungen profitieren und es soll einfacher werden, Kinder partnerschaftlich zu betreuen. Eltern sollen einfacher Vereinbarungen über Sorge und Umgang schließen können und Dritten sorgerechtliche Befugnisse oder Umgangsrechte einräumen können. Kinder sollen in ihrer Rechtsposition gestärkt werden. Der Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren soll verbessert sowie das Adoptionsrecht liberalisiert werden.
Das Abstammungsrecht bestimmt, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind. Es soll in verschiedener Hinsicht fortentwickelt werden. Bewährte Grundsätze des geltenden Rechts bleiben dabei erhalten. So soll ein Kind auch künftig nicht mehr als zwei rechtliche Eltern haben können (Zwei-Eltern-Prinzip). Auch wird die Frau, die das Kind geboren hat, auch künftig stets rechtliche Mutter des Kindes sein. Ferner bleibt es dabei, dass rechtlicher Vater auch künftig ist, wer bei Geburt mit der Mutter verheiratet ist, wer die Vaterschaft anerkennt oder wessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist.
Zu diesen Änderungsvorschlägen hat die Präsidentin unseres Bundesverbandes, Prof. Dr. Sabine Andresen direkt reagiert und ein statement abgegeben. Dabei werden die meisten Punkte der Modernisierung und Anpassung an die soziale Wirklichkeit weitestgehend begrüsst. Dagegen spricht sich Professorin Andresen ganz klar gegen die vorgeschlagene Regelung des Wechselmodells aus und sieht darin eine große Gefahr für das Kindswohl bei hochstrittigen Trennungen. Auch wenn das Wechselmodell bei „funktionierenden“ Trennungen bereichernd sein kann, so wird das Wechselmodell gerade bei konflikthaften Trennungssituationen niemals dem Kindeswohl dienen. Daher wird der entsprechende Vorschlag als ungeeignet abgelehnt. Zudem bemängelt Andresen, daß der Kindeswille an vielen Punkten keine Rolle spielt und fordert mehr Einbindung und Beteiligung des Kindes an Entscheidungen.