Kinderrechte - Eltern

Kinderrechte

Der Kinderschutzbund Rosenheim setzt sich für die Kinderrechte ein, denn alle Kinder haben Rechte. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die 1992 von Deutschland unterzeichnet wurde, bildet die Grundlage für alle unsere Aktivitäten. Um den Kinderrechten eine stärkere Bedeutung zu geben, ist es unser Ziel, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden.

Kinder haben Rechte!

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen zusätzliche Förder- und Schutzrechte. Deshalb reichen die allgemeinen Menschenrechte für Kinder nicht aus. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen definiert daher eigene Kinderrechte. Diese sind z.B.:

das Recht auf kindgerechte Entwicklung
das Recht auf gute Versorgung
das Recht auf Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt
das Recht auf Mitbestimmung

Den vollständigen Wortlaut der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen können Sie hier nachlesen.

Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten wir über unseren Bundesverband auch mit anderen Verbänden zusammen, vor allem im Aktionsbündnis Kinderrechte mit UNICEF, der Deutschen Liga für das Kind und dem Deutschen Kinderhilfswerk.