Modernisierung des Familienrechts

Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht   Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat vergangene Woche zwei Eckpunktepapiere zur Modernisierung des Familienrechts veröffentlicht: Einmal zur Reform des Kindschaftsrechts mit Vorschlägen für neue Regeln im Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht und dann zur Reform des Abstammungsrechts. Das Kindschaftsrecht regelt unter anderem das Sorge- und Umgangsrecht sowie des Adoptionsrechts: Die elterliche Sorge umfasst die Pflicht und das Recht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen. Gegenstand des Umgangsrechts ist jede Form des Kontakts und die Pflege persönlicher Beziehungen zwischen dem Kind und seinen Eltern und zwischen dem Kind und bestimmten Dritten, die für das Kind besondere Bedeutung haben können. Die Regeln über das Sorge- und Umgangsrecht sowie das Adoptionsrecht sollen so modernisiert werden, dass sie allen in der Gesellschaft gelebten Familienformen hinreichend Rechnung tragen und die bewährten Grundsätze des Familienrechts beibehalten. Insbesondere Kinder in Trennungsfamilien, Patchwork- und Regenbogenfamilien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften sollen von den vorgeschlagenen Neuregelungen profitieren und es soll einfacher werden, Kinder partnerschaftlich zu betreuen. Eltern sollen einfacher Vereinbarungen über Sorge und Umgang schließen können und Dritten sorgerechtliche Befugnisse oder Umgangsrechte einräumen können. Kinder sollen in ihrer Rechtsposition gestärkt werden. Der Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren soll verbessert sowie das Adoptionsrecht