Der Kinderschutzbund und die Kinderrechte

Kinder und Jugendliche haben Rechte. Fast alle Staaten der Erde haben am 20. November 1989 einen Vertrag über die Rechte von Kindern und Jugendlichen beschlossen.

Die Kinderrechtskonvention gilt dabei, nach der Definition, für alle Kinder bis 18 Jahre – unabhängig von Hautfarbe, Religion, sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Sprache oder Behinderung. Deutschland unterstützt und fördert die weltweite Verbreitung der Kinderrechte.

 

Wir vom Kinderschutzbund haben uns bundesweit auf die Fahnen geschrieben, die Rechte der Kinder bekannter und im Alltag sichtbarer zu machen. Gerne unterstützen wir auch bei ihrer Umsetzung, denn Kinderrechte machen Kinder stark. Eine Möglichkeit, die Kinderrechte sicht- und erlebbar zu machen, ist ein Platz der Kinderrechte. Aktuell gibt es bundesweit 48 solcher Plätze der Kinderrechte (Stand 11/23).

Unser Ziel: Im Jahr 2024 einen Platz der Kinderrechte in Stadt/Landkreis Rosenheim einzuweihen.