Tag der gewaltfreien Erziehung

Alle Jahre wieder steht mit dem Tag der gewaltfreien Erziehung seit 2004 ein Thema auf der Tagesordnung, das uns alle herausfordert. Er erinnert uns daran, dass wir als gesamte Gesellschaft die Verantwortung für das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern tragen. Seit dem Jahr 2000 ist dieses Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Im Alltag ist es jedoch leider immer noch so, dass viel zu viele Kinder weiterhin verschiedene Formen von Gewalt, in der Familie, im sozialen Umfeld, in Kitas, Schulen oder anderen Einrichtungen erleben. Der Kinderschutzbund DKSB setzt sich bundesweit seit 1979 für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. Er hat sich immer wieder für wirksame gesetzliche Maßnahmen und klare Regelungen eingesetzt. Im Jahr 2000 war es dann soweit: Das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und das darin verankerte Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung traten in § 1631 Abs. 2 BGB in Kraft. Gleichzeitig wurde der § 16 SGB VIII Abs. 1, der vorsieht, dass Eltern unterstützt und ermutigt werden sollen, Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei zu lösen, ergänzt. Dabei geht es nicht nur um den berühmten Klaps auf den Po, der angeblich noch keinem Kind geschadet hat. Im Rahmen der UNICEF-Kampagne #niemalsgewalt formulierte Daniel Debray Sätze,